Ein geliebter Mensch ist verstorben und Sie fragen sich was nun zu tun ist? Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie unmittelbar nach dem Todesfall unternehmen müssen - je nachdem an
welchem Ort eine Person verstirbt.
Sterbefall im Krankenhaus/ Pflegeheim/ Hospiz
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Um einen Arzt brauchen sich die Hinterbliebenen nicht zu kümmern. Dies erledigt im Pflegeheim/ Hospiz das
Personal.
Im Krankenhaus wird die Leichenschau durch den dort anwesenden Arzt durchgeführt.
- Ausstellung des Totenscheins durch den Arzt. Der Totenschein bleibt in der jeweiligen Einrichtung und wird dann vom Bestatter entgegengenommen.
- Kontaktierung der Hinterbliebenen und Informierung über den Todesfall durch die jeweilige Einrichtung.
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Kontaktieren Sie schnellstmöglich ein Bestattungsinstitut für die Veranlassung der Abholung und die Vorbereitung der Bestattung.
Sterbefall in der Öffentlichkeit
- Wenn ein Angehöriger in der Öffentlichkeit verstirbt, werden die Hinterbliebenen durch die zuständige Sicherheitsbehörde informiert. Falls Sie selbst beim Eintritt des Todes
anwesend sein sollten, dann verständigen Sie umgehend den Notruf.
- Überführung des Verstorbenen zur örtlichen Leichenhalle durch einen Fahrdienst.
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Kontaktieren Sie schnellstmöglich ein Bestattungsinstitut für die Veranlassung der Abholung und die Vorbereitung der Bestattung.
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